Metropolregion Rhein-Neckar

aus dem Rathaus

 
 
 

 

Umstellung der Schmutzwassergebühren ab dem Kalenderjahr 2012

Die Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung werden für das Kalenderjahr 2012 die Kanalbenutzungsgebühren auf ein neues Abrechnungs- bzw. Bescheidsystem umstellen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ermittlung die Gebühren für das Schmutzwasser. Das Ablesen der Wasserstände Anfang Oktober und Anfang Januar entfällt.

Die Grundlage der Schmutzwassergebühren bildet der durch den Zweckverband für Wasserversorgung in Schifferstadt einheitlich festgestellte Wasserverbrauch. Die Ablesung wird einmal jährlich im November vorgenommen.

Die Wasserverbrauchsdaten werden den Verbandsgemeindewerken zur Verfügung gestellt, welche künftig als Abrechnungsgrundlagen für das betreffende Jahr dienen.

Die Schmutzwassergebühren errechnen sich dann wie folgt: Jahresfrischwasserverbrauch ./. 10%.

Dieser wird für das betreffende Jahr als Vorausleistung festgesetzt und im darauffolgenden Jahr endgültig abgerechnet.

Besonderheit: Einen Abzug > 10 % (z. B. extrem starke Gartenbewässerung) ist nur dann möglich, wenn dies über eine Zwischenuhr nachgewiesen werden kann. Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr ist durch einen zugelassen Fachbetrieb ausführen und bestätigen zu lassen. An der Wasseruhr müssen die Zählernummer und das Eichjahr deutlich zu erkennen sein.

Nach Ablauf der Eichfrist von sechs Kalenderjahren, ist ein Austausch der Zähler zwingend erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Erstinstallation bzw. Austausch eines Wasserzählers durch die Grundstückseigentümer zu erbringen sind.

Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr sollte möglichst zeitnah den Verbandsgemeindewerken gemeldet werden. Die Abnahme sowie spätere Ablesungen erfolgen durch einen zuständigen Bediensteten der Verbandsgemeindewerke.

Die Ermittlung der Oberflächenwassergebühren bleibt von der neuen Regelung unberührt, wird aber gleichermaßen in den neuen Bescheiden ausgewiesen bzw. festgesetzt. Hierzu ergehen zusätzlich im Laufe des Kalenderjahres 2012 gesonderte Feststellungsbescheide an die Eigentümer gebührenpflichtiger Grundstücke (Objekte).

Diese werden u. a. beinhalten: Eigentümer, Objektlage mit Flurst.-Nr., Grundstücksgröße und Faktor der angeschlossenen Fläche (Abflussbeiwert ABW).

Für das Kalenderjahr 2012 (Jahr des Übergangs) gilt folgende Regelung:

Die Höhe der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung ergeben sich aus den festgesetzten Beträgen des Kalenderjahres 2011 ./. 10 % (= letztmals festgestellter und hochgerechneter Wasserbrauch des IV. Quartals 2010).

Die Höhe der Gebühren für die Oberflächenwasserbeseitigung entsprechen denen des Kalenderjahres 2011, sofern keine Änderungen eingetreten sind.

Siehe auch aufgeführtes Bescheidmuster.

Wir bitten jetzt schon um Nachsicht, wenn es im Zuge der Umstellungsarbeiten auf das neue Abrechnungssystem zu Unstimmigkeiten gleich welcher Art kommen sollte (z. B. Anschrift, Zahlungsverkehr, sowie Höhe der Festsetzung). Diese Fälle sind umgehend den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen.

Die Änderungen im Bereich der Schmutzwassergebühren sollen insgesamt mit weniger Aufwand betrieben werden und mehr Transparenz für den/die Bürger bringen.

Eine entsprechende Satzung über die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Waldsee wurde bereits am 15.04.2011 im Amtsblatt veröffentlicht und bekanntgegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )

Waldsee, 06.12.2011

Verbandsgemeindewerke Waldsee
Abwasserbeseitigung

Änderung der Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2012

Zum 01.01.2011 ist das 5. Landesgesetz zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes in Kraft getreten. Dabei wurden die sog. Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B erhöht. Diese entsprechen den landesdurchschnittlichen Hebesätzen und kommen bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zur Anwendung. Die Ortsgemeinden sollten allgemein Steuerhebesätze anstreben, die nicht unter den Nivellierungssätzen liegen.

Deshalb werden, durch Beschlussfassung der Ortsgemeinderäte, die Steuerhebesätze für die Ortsgemeinden Waldsee u. Otterstadt mit Wirkung zum 01.01.2012 für die Grundsteuer A auf 285 % und für die Grundsteuer B auf 340 % erhöht.

Die Hebesatzänderung hat zur Folge, dass für das Kalenderjahr 2012 neue Grundsteuerbescheide an die betroffenen Eigentümer-/Eigentümergemeinschaften erlassen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )

Waldsee, 06.12.2011

Ideenwettbewerb
Neuer Name für neue Verbandsgemeinde

Nach der vom Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Kommunal- und Verwaltungsreform, sollen verbandsfreie Gemeinden künftig mindestens 10.000 und Verbandsgemeinden mindestens 12.000 Einwohner haben.

Die verbandsfreie Gemeinde Altrip hatte zum 30.06.2011 7.701 und die Verbandsgemeinde Waldsee, bestehend aus den Ortsgemeinden Waldsee und Otterstadt hatte 8.656 Einwohner.

Die verbandsfreie Gemeinde Altrip und die Verbandsgemeinde Waldsee liegen damit deutlich unter den vom Gesetzgeber ab 01.07.2014 geforderten Mindesteinwohnerzahlen und haben deshalb in den letzten Monaten eine Vereinbarung über die freiwillige Bildung einer neuen Verbandsgemeinde aus den Gemeinden Altrip, Waldsee und Otterstadt verhandelt.

Bis auf einen Namen für die neue Verbandsgemeinde konnte zwischenzeitlich in allen weiteren Punkten Übereinstimmung erzielt werden.

Es wurde deshalb vereinbart, die Einwohner unserer Gemeinden in Form eines Ideenwettbewerbes an der Namensfindung aktiv zu beteiligen.

Bei den Namensvorschlägen sollen allerdings die derzeitigen Gemeindenamen oder Kombinationen daraus nicht vorgeschlagen werden. Die Namensvorschläge sollen sich möglichst an historischen, kulturellen oder geographischen Gegebenheiten oder sonstigen Merkmalen, die für alle drei Gemeinden zutreffend sein sollten, orientieren.

Die Namensvorschläge können schriftlich oder per Email an die jeweiligen Verwaltungen geschickt werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen in unser Büroleiter Herr Schneider (Tel. 0 62 36/41 82 30; d.schneider@waldsee.de) gerne zur Verfügung. Die Nennung des Absenders ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung für die Einbeziehung eines Namensvorschlages in die Namenauswahl.

Ihre Namensvorschläge erbitten wir bis zum 31.01.2012.

Im Laufe des Monats Februar 2012 soll die Verhandlungskommission die eingehenden Vorschläge sichten und möglichst einen gemeinsamen Vorschlag zur Zustimmung an den Gemeinderat Altrip, den Verbandsgemeinderat Waldsee und die Ortsgemeinderäte Waldsee und Otterstadt geben.

Wir hoffen auf möglichst viele kreative Ideen.

Reiland
Bürgermeister

Wichtiger Hinweis:

Auch bei einer neuen größeren Verbandsgemeinde mit einem anderen als dem bisherigen Namen "Verbandsgemeinde Waldsee" bleiben selbstverständlich die Ortsnamen Waldsee, Otterstadt und künftig Altrip als Gemeinde- und Gemarkungsnamen bestehen. Die postalische Adresse ändert sich für niemanden, ebenso wenig die Postleitzahlen oder Telefonvorwahlnummern. Es würde sich im Prinzip nur der Name der Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeinde als kommunale Körperschaft mit den dann drei zugehörigen Ortsgemeinden Altrip, Otterstadt und Waldsee ändern!

Vollsperrung der Neuhofener Straße im Teilstück zwischen Einmündung Akazienstraße und der Einmündung Lerchenstraße / Franz-Schubert-Straße

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daraufhin, dass die Neuhofener Straße im Teilstück zwischen der Einmündung Akazienstraße und der Einmündung Lerchenstraße / Franz-Schubertstraße aufgrund von Kanalbauarbeiten in der Zeit vom 09.11.2011 bis voraussichtlich 23.12.2011 voll gesperrt ist. Aufgrund dieser Baumaßnahme ist die Neuhofener Straße in Fahrtrichtung Westen nur bis zum Cafe Christmann befahrbar und ist ab der Einmündung Ludwigstraße als Sackgasse ausgeschildert.  Ebenfalls als Sackgasse ausgeschildert ist die Mörschstraße, ab der Einmündung Berliner Straße, die Wachtelgasse ab der Einmündung Heinestraße, die Akazienstraße ab der Einmündung Lutzenstraße und die Rehhütter Straße nach der Einmündung Goethestraße (die Zufahrt zur Lerchenstraße und der Franz-Schubert-Straße (WASGAU) ist jedoch weiterhin möglich). In der Akazienstraße wird die Einbahnstraßenregelung im Teilstück zwischen der Einmündung Lutzenstraße und der Einmündung Neuhofener Straße für die Dauer der Bauzeit aufgehoben.  Weiterhin wird die Lutzenstraße für die Dauer der Bauzeit nur über die Akazienstraße zu erreichen sein. Eine Zufahrt von der Ludwigstraße ist für diese Zeit nicht möglich.  Die Neuhofener Straße kann nur in südlicher Fahrtrichtung (Richtung Ortsmitte) befahren werden, ein Abbiegen ist jedoch nur in Richtung Rehhütter Straße bzw. Lerchenstraße / Franz-Schubert-Straße möglich.

Die Umleitung erfolgt von der Ludwigstraße über die Schillerstraße, Altriper Straße, die neue Ortsrandstraße, Schlichtstraße und über die neue Nordumfahrung (Ludwigshafener Straße) in die Rehhütter Straße und umgekehrt. Für die Dauer der Bauzeit wird deshalb das bestehende Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t aufgehoben.

Diese Umleitungsstrecke wird auch von den Linienbussen benutzt. Das bedeutet, dass die beiden Haltestellen in der Neuhofener Straße (Friedhof und nördlicher Ortsausgang) nicht angefahren werden können. Es werden dafür zwei Behelfshaltestellen in der Schillerstraße (als Ersatz für die Friedhofshaltestelle) und eine Behelfshaltestelle in der Schlichtstraße, Höhe der Einfahrt Penny-Markt (als Ersatz für die Haltestelle am nördlichen Ortsausgang) eingerichtet.

Auch der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wurde über die Sperrung informiert. Alle Anwohner werden deshalb gebeten, Ihre Mülltonnen für die Dauer der Bauzeit in die für den Straßenverkehr freigegebenen Straßenabschnitte z u stellen. Nur so kann eine Abholung garantiert werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch die Anwohner um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Für Rückfragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde, Herr Lehmann oder Herr Weigl, unter der Rufnummer: 06236/4182-20 oder 4182-26 jederzeit gerne zur Verfügung.

Umzug anlässlich des Heimat- u. Karpfenfestes 2011

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vom diesjährigen Umzug wurde ein kleiner Film gedreht und der Verbandsgemeindeverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt.

Wenn sie sich den Umzug (noch einmal) anschauen möchte, bitte hier klicken.

Öffnungszeiten Wertstoffhof Waldsee

- Mittwochs    16 - 18 Uhr      (Achtung: nur April bis November)
- Samstags    10 - 12 Uhr      (Ausnahme: Kerwesamstag )

Öffnungszeiten Wertstoffhof Otterstadt

- Mittwochs     17 - 18 Uhr     (Achtung: nur April bis November)
- Samstags     10 - 12 Uhr     (Ausnahme: Karpfenfestsamstag, Kerwesamstag)

Gebote und Verbote für Hundehalter bzw. für Hundeführer nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Waldsee

Seit 01.01.2007 ist die neue Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Waldsee, angepasst an die Mustergefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.

Hierbei gibt es für die Halter und Führer von Hunden auch viele Dinge zu beachten, auf die wir kurz hinweisen möchten.

  • Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 dieser Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde in bebauter Ortslage angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Diese Bestimmungen gelten auch entlang des Rheinhauptdeiches wenn sich Jogger oder auch Pferde nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
  • Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Gefahrenabwehrverordnung ist es verboten Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen , sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
  • Auch müssen nach Absatz 3 Halter und Führer von Hunden dafür sorgen , dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht von Hunden, z.B. durch Kot oder Urin, verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wir empfehlen daher immer eine Tüte oder ähnliches mitzuführen um Verunreinigungen auch unverzüglich entfernen zu können.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Wir bitten deshalb alle Hundehalter bzw. deren Führer auf die Bestimmungen zu achten um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden.

Das Einwohnermeldeamt informiert:

Aufgrund der bevorstehenden Urlaubs- und Ferienzeit finden Sie hier alle Infos bezüglich Antragsunterlagen für einen Personalausweis und  Reisepass (E-Pass).

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Wartezeiten.

Hier geht's zu den Informationen.

Sprechstunde des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat bietet für alle Seniorinnen und Senioren eine neutrale Sprechstunde an. Sie können uns mit ihren vielfältigen Problemen ansprechen.

Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, ist dies auch schriftlich möglich. Ihr Schreiben werfen Sie einfach in den Briefkasten am Rathaus mit der Aufschrift "Seniorenbeirat"
Es wird nicht immer möglich sein, Auskünfte oder Hilfestellung sofort zu leisten. Wir werden Ihr Problem an die entsprechende Stelle weiterleiten oder Ihnen eine Kontaktadresse vermitteln.

Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.

Der Seniorenbeirat Otterstadt

Ergebnisbekanntmachung der Verbandsgemeinde Waldsee

Landtagswahlen 2011

Straßenreinigung in der Verbandsgemeinde Waldsee ist Bürgerpflicht

In der Verbandsgemeinde Waldsee gibt es für die jeweiligen Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Diese Satzung entspricht der Mustersatzung für Rheinland-Pfalz. Die Bestimmung sind oft nur sehr schwer zu verstehen, da in dieser Satzung eine Vielzahl von Dingen, bezogen auf die unterschiedlichsten Grundstücke, geregelt sind.

Deshalb nachfolgend eine Aufzählung der wichtigsten Grundsätze:

  • Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet, die Straße zu reinigen, an die ihre Grundstücke angrenzen. Dies gilt auch für Hinterliegergrundstücke, wenn ein Zugang oder eine Zufahrt zur Straße vorhanden ist.
  • Mehrere Reinigungspflichtige sind gemeinsam für die Reinigung verantwortlich.
  • Zu reinigen sind an das Grundstück angrenzende Geh- und Radwege, Parkstreifen und die Straße bis zur Straßenmitte, auch wenn das Grundstück durch einen Grünstreifen, Graben o.ä. von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Das Säubern der Straße umfasst die Beseitigung von Sand, Pflanzenbewuchs und sonstigem Unrat sowie dessen Entsorgung. Das Kehren in Kanäle und Sinkkästen ist unzulässig.
  • In der Regel soll die Reinigung samstags erfolgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
  • Wird im Winter die Benutzung der Gehwege und Fahrbahnen durch Schnee oder Eis erschwert, so ist der Schnee zu räumen und bei Glatteisbildung die Gehwege zu streuen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.
  • Oberirdische Vorrichtungen zur Entwässerung oder Brandbekämpfung sind ebenfalls von Unrat, Schnee und Eis freizuhalten.

ORTSGEMEINDE WALDSEE
Stadtwerke Schifferstadt

Ab sofort steht den Stromkunden von Waldsee als Ansprechpartner in allen Stromangelegenheiten Herr Harry Tremmel im Rathaus Waldsee, Zimmer E11, zur Verfügung.

Tel.:       06236 / 5777947
Fax:        06236 / 5777945
E-Mail:    h.tremmel@sw-schifferstadt.de

Verbandsgemeindewerke Waldsee
Grubenabfuhr im Bereich der Verbandsgemeinde Waldsee;

Änderung der Gebühren und Wechsel des Abfuhrunternehmens ab 01.01.2011

Wir bitten alle Eigentümer / Betreiber von Abwassergruben um Beachtung, dass sich als Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung eine Änderung beim Abfuhrunternehmen ergibt.

Ab 01.01.2011 führen ausschließlich die Firmen Süß / HAPEGA in unserem Auftrag die Grubenentleerung durch:

Firma Süß
Laurentiusweg 1
67346 Speyer

Firma HAPEGA
Auestr. 31
67346 Speyer

Wegen Terminvereinbarungen für künftige Leerungen bitte anrufen:   06232-64100

Hinweis:  bis  31.12.2010 bleibt die Firma Hauck zuständig!

Mit der Neuausschreibung der Leistung haben sich neue  Abwassergebühren ergeben.

Demnach betragen die Gebühren ab 01.01.2011:

  • je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Anfuhr auf eigene Kosten:
    2,30 €
    (unverändert)
  • je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Abholung im Auftrag der Verbandsgemeindewerke:
    8,25 € (unverändert)
  • je pauschale Grubenabfuhr (für Gruben mit einem Fassungsvermögen von weniger als 7 qm):
    Neu: 42,00 € (zzgl. 2,30 € pro qm Schmutzwasser)

Alle anderen Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.

Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Balbach (Tel.: 06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de),  gerne zur Verfügung.

Verkauf von privaten Baugrundstücken / Gebäuden / Ackerland / Gartenflächen in Otterstadt und Waldsee

Aufgrund der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt erreichen die Verwaltung eine Vielzahl an Bauplatzanfragen von Kaufinteressenten. Die Gemeinde vermarktet zunächst die eigenen Grundstücke, aber viele noch unbebaute Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Selbstverständlich dürfen wir aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben den Interessenten für private Grundstücke keine Eigentümer nennen. Diese Auskunft ist aber oftmals unbefriedigend, denn gerade für Bürger, die nicht in Waldsee wohnen oder nicht von hier sind, ist es schwer an die Daten der verkaufswilligen Eigentümer zu kommen.

Für die Zukunft möchten wir daher einen bürgerfreundlicheren Weg einschlagen und bieten allen verkaufswilligen Eigentümern an, mit ihren Kontaktdaten in eine Liste mit privaten Grundstücksanbietern aufgenommen zu werden (ohne Angabe eines Verkaufspreises).

Diese Liste beinhaltet Baugrundstücke, Gebäude, Ackerland u. Gartenflächen.

Sollten Interessenten auf unserer Homepage oder auf der Gemeinde direkt nachfragen, würden wir diese Liste ausgeben und könnten somit helfen, einen ersten Kontakt zwischen Verkäufer und Interessenten herzustellen. Die Gemeinde möchte hier keine Makler-Funktion übernehmen, sondern lediglich eine Hilfestellung für beide Seiten geben.

Sollten Sie Interesse an einem o.g. Verkauf und an Aufnahme in unsere Liste der privaten Grundstücksanbieter haben, so setzen Sie sich bitte zwecks Einverständniserklärung mit der zuständigen Sachbearbeitern Frau Balbach (06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de ) in Verbindung.

Hier geht's zur Einverständniserklärung...

Infos

Kinderbetreuungsdatenbank Metropolregion Rhein-Neckar

Tierärzte rund um Waldsee:
www.tierarzt-onlinesuche.de

Zahnärzte rund um Waldsee:
www.zahnarztauskunft-deutschland.de

Einführung des Projektes "Notinsel" in der Verbandsgemeinde Waldsee

Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung - Rückstau von Abwässern - So schützen Sie sich vor Schäden!

Abfallecke - Informationen rund um die Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis

Neuanmeldung bzw. Ummeldung zum Anschluss an die Abfallentsorgung

Übersicht Abfallkalender

Sperrmüllbörse

Grundwasserpegelstände Waldsee (2004-2010)

Kfz-Angelegenheiten

zuständige Schornsteinfeger für die Verbandsgemeinde
Um den zuständigen Schornsteinfeger für Ihren Wohnort und Straße zu finden, benutzen Sie bitte den Link und dann den "Suche"-Button auf der rechten Seite!

Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Waldsee

26.01.

AWO
Spielenachmittag für Senioren
Altes Rathaus
Waldsee

27.01.

KV UNO
Prunksitzung
Kulturhalle
Waldsee

28.01.

KV UNO
Prunksitzung
Kulturhalle
Waldsee

28.01.

AWO
Glühweinwanderung
Sommerfesthalle
Waldsee

28.01.

KCO
1. Prunksitzung
TuRa - Halle
Otterstadt

01.02.

AWO
Gedächtnistraining
Prot. Gemeindehaus
Waldsee

02.02.

AWO
Gedächtnistraining 60+
Altes Rathaus
Waldsee

03.02.

KV UNO
Prunksitzung
Kulturhalle
Waldsee

03.02.

Obst- u. Gartenbauverein
Sträucher schneiden - Theorie
Musikerheim
Otterstadt

03.02.

Pferdefreunde
Stammtisch
Tura - Gaststätte
Otterstadt

04.02.

KV UNO
Prunksitzung
Kulturhalle
Waldsee

04.02.

KCO
2. Prunksitzung
Tura-Halle
Otterstadt

04.02.

Obst- u. Gartenbauverein
Sträucher schneiden - Praxis
Kath. Kirchengarten
Otterstadt

05.02.

KCO / Gemeinde
Senioren- und Familiensitzung
Tura-Halle
Otterstadt

 
   
 

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