Metropolregion Rhein-Neckar

Information: Ergebnisse aus der Verkehrsschau 2010 in Otterstadt 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele von Ihnen haben in den letzten Monaten Hinweise zur Verkehrs- und Parksituation in Otterstadt gegeben. Dafür danken wir Ihnen sehr. Wir haben die Informationen aufgegriffen und die Verbandsgemeindeverwaltung hat mit Experten der Straßenbehörde, der Polizei, der Kreisverwaltung, mit der Feuerwehr und mit uns vor Ort die Situationen begutachtet. Dabei konnten wir folgende Ergebnisse erzielen: 

Barrierefreie Gehwege

Die Ortsgemeinde Otterstadt wird im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel in den nächsten Jahren entsprechende Verbesserungen vorsehen.

Verlängerung des Radwegs an der K 23 ab der Einmündung Römerstraße bis Kreisel

Die Verlängerung des Radweges wird beim Landesbetrieb Mobilität beantragt.

Neubepflanzung der Speyerer Straße (K23) mit Bäumen

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb sind Nachpflanzungen möglich.

Heckenrückschnitt (Lichtraumprofil)

Die Ordnungsverwaltung wird nach Mitteilung der Ortsgemeinde betroffene Anwohner anschreiben.

Absenkung der Gehwege in der Ringstraße zwischen Kapellenstraße und Königsplatz

Nach Besichtigung der Gehwege mit der Bauverwaltung wurde festgestellt, dass zu unterscheiden ist zwischen baulich beabsichtigten Abschrägungen um das Niveau der Hofeinfahrten zu erreichen, und leichte Absenkungen im Pflasterbelag. Letztere stellen aus Sicht der Fachleute keine Gefahrsituation dar.

Verbesserung des Ausrückewegs der Feuerwehr:

  • Rathausstraße, östliche Fahrtrichtung, ab Hoftor der Firma Rettinger bis Einmündung Speyerer Straße:
    Anordnung eines Halteverbotes (Zeichen 283)
  • Schulstraße, Westseite
    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286)
  • Kapellenstraße, beidseitig, im Teilstück zwischen Schulstraße und Einmündung Speyerer Straße
    Anordnung eines Halteverbotes (Zeichen 283)
  • Kapellenstraße, Nordseite, nach Anwesen Hausnummer 17 bis Lindenstraße
    Anordnung eines Halteverbotes (Zeichen 283)

Parksituation in der Mittelgasse; vorgesehene Maßnahmen sind:

  • Anordnung eines alternierenden Halteverbotes, erste Parkreihe auf Westseite, ab Einmündung Kapellenstraße
  • Halteverbot gegenüber Anwesen Kuhn (Parkplatz für Schwerbehinderte) bleibt bestehen und wird vor allem in den Abendstunden öfter kontrolliert

Parksituation in der Speyerer Straße (K 24); vorgesehene Maßnahmen sind:

  • Westseite, ab Einmündung Kapellenstraße, auf einer Länge von 10 Metern (bis Höhe Laterne, nach den Garagen)
    Anordnung eines Halteverbotes (Zeichen 283)
  • Beidseitig, ab Einmündung Rathausstraße bis Einmündung Querstraße,
    Gehwegmarkierung; wo keine Gehwegmarkierung möglich ist, Anordnung von Parken auf einer Seite bei eingeschränktem Halteverbot auf gegenüberliegender Seite (Zeichen 286)
  • Einmündung Otmarweg,
    Beidseitige Anordnung einer Grenzmarkierung, ggf. Versetzung des Zeichens 260
    Anordnung eines Zeichens 314 (Parkplatz)
  • Ab Einmündung K 23 auf einer Länge von 10 Metern
    Anordnung einer Grenzmarkierung bis nach Anwesen Hausnummer 64
  • Zebrastreifen - Remigiushaus/Kollerstraße -
    Die Richtlinien für einen Zebrastreifen sind nicht erfüllt hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und hinsichtlich der Frequentierung durch Fußgänger.

Lindenstraße:

  • Die Verbandsgemeindeverwaltung als Straßenverkehrsbehörde wird Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Nach Auswertungen der Messergebnisse soll geprüft werden, ob bauliche Maßnahmen erfolgen sollen.
  • Zebrastreifen Lindenstraße (Beleuchtung, EU-Richtlinie, etc.)
    Der Zebrastreifen wird gemäß der EU-Richtlinie erneuert und ausgeleuchtet
  • Nördliche Fahrtrichtung, Höhe Zebrastreifen,
    Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) an Lampenmast wird versetzt
  • Beschilderung rund um den Zebrastreifen
    Die Beschilderung rund um den Zebrastreifen ist zu überprüfen, ggf. freizuschneiden. Das Zeichen 136-10 (Kinder) ist im Rahmen der Erneuerung bzw. Ausleuchtung des Zebrastreifens zu entfernen.

Luitpoldstraße

Eine Veränderung der Park- bzw. Verkehrssituation in der Luitpoldstraße ist nicht erforderlich. Die Parksituation, Höhe Hotel "Linde" wird in den Abendstunden regelmäßig kontrolliert.

Autharistraße

Eine Veränderung der Park- bzw. Verkehrssituation in der Autharistraße ist nicht erforderlich. Auch am Einmündungsbereich Rüdigerstraße ist eine Aufstellung von Halte- bzw. Parkverboten nicht notwendig.

K 23, Einmündungen Luitpoldstraße, Ringstraße, Mittelgasse

Der Landesbetrieb Mobilität regt an, dort Parkfläche zu markieren, da immer wieder Beschwerden wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird einen Plan, ähnlich dem Modell "Waldsee" vorlegen.

•  Anlegung eines Fahrrad-, Kinder-, und Rollstuhlgerechten Abgangs von der K23 zwischen Goldgruben- und Schotthöfersgewanne

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird einen Antrag beim Landesbetrieb Mobilität stellen. Anstatt eines Übergangs könnte auf der Nordseite ein kleiner Streifen befestigt werden, um den Übergang an der vorhandenen Holzbrücke zu erleichtern. Der Antrag erfolgt über die Bauverwaltung.

Parksituation Binsfeld (Falschparker auf Rad- und Wirtschaftswegen)

Es soll weiterhin versucht werden, evtl. Ackerfläche anzupachten und als Parkplatz auszuweisen.

Aufstellung eines Vorwegweisers für die Kollerfähre an der Einmündung Speyerer Straße - Mittelgasse

Da das Land Baden-Württemberg Betreiber der Kollerfähre ist, wird die Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt mit der Stadt Brühl aufnehmen. Ein Hinweisschild auf die Fähre (Piktogramm) kann dann angeordnet werden.

Parksituation am Protestantischen Kindergarten in der Huttenstraße (Feuerwehrzufahrt)

Die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt sowie das Zeichen 283 (Halteverbot) wird entfernt. Der Leiter der Kindertagestätte wird zusätzlich an die Eltern appellieren Ihre Fahrzeuge gemäß der StvO zu parken.

Römerstraße

Eine Veränderung der Park- bzw. Verkehrssituation in der Römerstraße ist nicht erforderlich. Die Ortsgemeinde wird eine Geschwindigkeitsmessanzeige beschaffen und aufstellen.

Nemeterstraße

Eine Veränderung der Park- bzw. Verkehrssituation in der Nemeterstraße ist nicht erforderlich. Eine Aufstellung des Zeichens 253 (Verbot für Kfz über 3,5 t) wird nicht erfolgen. Der abgesetzte Seitenstreifen kann als Parkfläche im Verkehrsberuhigten Bereich genutzt werden.

Anordnung eines Verkehrsspiegels in der Rüdigerstraße ggü. Anwesen 19+21

Die Anordnung eines Verkehrsspiegels und auch eines Gefahrenschildes mit dem Hinweis gefährliche Garagenausfahrt wird nicht erfolgen. Auf ein bereits abgelehntes Antragsverfahren wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung hingewiesen.

Nördliche Ortseinfahrt Otterstadt (Siedlung) L 535

Ohne konkrete Messungen kann keine Maßnahme ergriffen werden, da die Ortseinfahrt kein Unfallschwerpunkt ist, nur ein geringes Verkehrsaufkommen hat und im Wesentlichen nur örtlicher Verkehr über die Straße kommt.

Die Ortsgemeinde wird deshalb ein Messgerät beschaffen, um damit Messergebnisse zu erhalten. Nach Vorliegen der Langzeitmessungen sollen mit dem Landesbetrieb Mobilität evtl. durchzuführende Maßnahmen besprochen werden.

 

 

 

 

Wie Sie lesen, haben wir eine Reihe von Fragen bearbeitet. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns oder Herrn Markus Lehmann von der Verbandsgemeindeverwaltung in Waldsee weiterhin über mögliche Verbesserungen auf unseren Straßen und Wegen in Otterstadt hinweisen. Wir greifen dies gerne auf und prüfen die Machbarkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernd Zimmermann
Ortsbürgermeister

Ihr Jürgen Zimmer
Ortsbeigeordneter

 

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